Tipps und Informationen
Wissenswertes rund um Ihren Urlaub in Ofterschwang und die Buchung beim Gastgeber.
Hier haben wir eine kleine Übersicht mit allen wichtigen Informationen für Sie zusammen gestellt.
Reiserücktritts-Versicherung
Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnisse, auch innerhalb der Familie können unvorhergesehen eintreten.
Daher empfehlen wir Ihnen zu Ihrer Unterkunftsbuchung den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit der Storno-Versicherung unseres Partners, der Europäischen Reiseversicherung können Sie sich gegen die angesprochenen Risiken absichern aber auch eine Versicherung für einen möglichen Krankenrücktransport, eine Reisegepäck-Versicherung oder einen Fahrrad-Schutz abschließen.
Hier können Sie Ihre Storno-Versicherung gleich direkt online buchen
Allgäu Walser Card
Ihre elektronische Gästekarte in Ofterschwang und dem Allgäu.
Genießen Sie vom ersten Urlaubstag an, erstklassige Vorteile und erleben Sie "Viel Urlaub mit einer Karte".
Bei mehr als 100 Freizeiteinrichtungen im gesamten Allgäu erhalten Sie mit der Gästekarte einen ermäßigten Eintritt. Zusätzlich können Sie sich auch eines der Urlaubspakte aufbuchen lassen. Zum Beispiel 7 Tage Busticket oder die Allgäuer Bergwelt - einmal zahlen und alle Bergbahnen fahren.
Die Allgäu Walser Card sowie den aktuellen Reiseführer mit allen Angeboten erhalten Sie direkt bei der Anreise von Ihrem Gastgeber.
Gastaufnahmevertrag
Mit einer mündlichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen. Es gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung: bei Übernachtungen mit Frühstück 20%, bei Übernachtungen mit Halbpension 30%, bei Übernachtungen mit Vollpension 40 . Bei Ferienwohnungen beträgt die Minderung 10.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.
6. Der Gast wird umgehend auf seine Verpflichtungen hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
7. Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen unseren Gästen:
Alle wichtigen Punkte des Mietvertrages (Lage, Umgebung, Haus- und Zimmerausstattung, Preise) und was darin enthalten ist, An- und Abreisetermin klar zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
Den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (siehe oben), die Sie vor Unannehmlichkeiten und Kosten schützt, falls Sie die Reise aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfälle, etc.) nicht antreten können. Die Gästeinformation sendet Ihnen gerne nähere Informationen.
ÖPNV
Im Allgäu haben auch die Autos Urlaub!
Der Öffentliche Personen-Nahverkehr ist der Verbund sämtlicher Verkehrsarten in der näheren Umgebung. Im Gebiet des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten besteht ein beispielhaftes Nahverkehrsangebot.
Getreu dem Motto:
„Im Allgäu haben auch die Autos Urlaub – wir fahren Sie überall hin!“ wurde das Angebot in den vergangenen Jahren Zug um Zug - und natürlich Bus um Bus konsequent ausgebaut.
Der Fahrradexpress der Deutschen Bahn und die kostenlose Fahrradmitnahme auf fünf Nahverkehrsstecken im oberen Allgäu erweitern den Radius und sind für ungeübtere Radler konditionsschonend.
Die Kernelemente sind der Taktverkehr auf den Buslinien, schnelles Umsteigen durch aufeinander abgestimmte Fahrpläne und direkte Anschlüsse zwischen Bus und Bahn. Darüber hinaus wurden günstige Tarife für Feriengäste (Urlaubskarten für 7 und 14 Tage) sowie für Tagesausflügler (Tageskarten Oberallgäu/Kempten bzw. südliches Oberallgäu oder nördliches Oberallgäu/Kempten) geschaffen. Die Urlaubs- und Tageskarten - eigene Kinder bis 15 Jahre können umsonst mitgenommen werden - gelten in allen Bussen und Zügen.


